Compliance Rules 

Stand: 13.12.2023

EUROFEU bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der freien sozialen Marktwirtschaft und damit zu den Grundsätzen eines unverfälschten Wettbewerbs. Der Verband fühlt sich daher in besonderem Maße zur Einhaltung der Regeln des europäischen und deutschen Kartellrechts verpflichtet.

 

Verbände sind notwendige Einrichtungen zur Formulierung und Durchsetzung verbands- und industriepolitischer Ziele sowie zur Entwicklung zukunftsfähiger Marktkonzepte. Verbände leisten darüber hinaus wichtige Beiträge zur Verbesserung des Marktumfeldes der Mitglieder durch Mitarbeiter bei der Normung, Förderung IT-gestützter Systeme zur Rationalisierung der Vorgänge bei den Mitgliedern usw.

 

Mitgliedschaften in Verbänden und Mitarbeit in den Gremien sind daher grundsätzlich kartellrechtlich unbedenklich und sogar erwünscht, da Verbandsarbeit im Hinblick auf die Mitglieder effizienzsteigernd wirkt und dies den Kunden der Mitglieder in Form verbesserter Leistungen unmittelbar zugutekommt. Da Verbandstreffen aber zwangsläufig Treffen von Wettbewerbern sind, ist vor, während und nach den Sitzungen besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen des Kartellrechts zu richten. Der Verband hat daher folgende Grundsätze für die Arbeit des Verbandes innerhalb und außerhalb der Gremien aufgestellt:

 

  1. Sitzungen des Verbandes und der Verbandsgremien (einschließlich der Ausschüsse) werden stets mit der Tagesordnung vorbereitet.

 

  1. Wettbewerblich sensible Themen werden grundsätzlich nicht zum Gegenstand von Verbandssitzungen und der Gremienarbeit Wettbewerblich sensibel sind Informationen über den Markt oder über das Verhalten einzelner Mitglieder im Markt, welche nicht allgemein (z.B. aus der Fachpresse) bekannt sind. Hierzu zählen insbesondere
  •  Preise der Mitglieder und Preisgestaltung einschließlich des Termins und des Ausmaßes von Preiserhöhungen
  •  Preisgestaltung des Handels/des Handwerks/der Industrie
  •  Aktuelle Absatzzahlen/Umsatzzahlen der einzelnen Hersteller
  •  Rabattgestaltung
  •  Belieferung bestimmter Händler/Industriebetriebe einschließlich der Abstimmung über Nichtbelieferung bestimmter Absatzkanäle (z.B. Baumärkte, Online-Shops etc.)
  •  Absprache über die Aufteilung von Kunden („Wer beliefert wen?“) oder Informationsaustausch hierzu
  • Absprache über Aufteilung der Märkte („Wo beliefert wer?“) oder Informationsaustausch hierzu
  •  Austausch oder Abstimmung über die Erhebung von Transportkostenzuschlägen (Maut, Kraftstoff- preise, Verpackung)
  • Absprachen über die Teilnahme an Messen (z.B. wer nimmt an welcher Messe mit welchem Konzept teil) oder Informationsaustausch hierzu
  •  Generell Gespräche über individuelle Kunden oder Lieferanten oder das Marktverhalten einzelner Wettbewerber

 

  1. Zulässig ist die Zusammenarbeit insbesondere bei folgenden Themen, wobei es sich um keine abschließende Aufzählung handelt:
  •  Austausch über allgemeine Marktentwicklungen
  •  Zusammenarbeit bei der Normierung, soweit die Normen nicht unmittelbar marktrelevant sind (Vorsicht zum Beispiel mit AGB)
  •  Zusammenarbeit bei Gesetzesvorhaben

 

  1. Verbandsempfehlungen beschränken sich grundsätzlich auf Themen, welche auch zum Gegenstand von Gesprächen zwischen den Mitgliedern gemacht werden dürfen (siehe Ziffer 3).

 

  1. Kartellrechtskonformer Ablauf von Verbandssitzungen
  • Über die Ergebnisse der Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Sollte die Tagesordnung einen Punkt „Verschiedenes“ enthalten, werden sämtliche, unter diesem Tagesordnungspunkt behandelten Themen in dem Protokoll im Einzelnen festgehalten.
  •  Äußert ein Teilnehmer Zweifel, ob der Inhalt einer Sitzung mit den vorstehenden Compliance- Regeln vereinbar ist, wird das betreffende Thema nicht weiter behandelt und eine Klärung unter Beteiligung der Geschäftsführung des Verbandes herbeigeführt. Innerhalb der einzelnen Sektionen ist im Zweifelsfalle der hauptamtliche Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter berechtigt und verpflichtet, die Behandlung von Themen, welche nach seiner Auffassung gegen die vorstehenden Regeln verstoßen, zu unterbrechen und die notwendige Klärung über die Zulässigkeit herbeizuführen. Der Widerspruch des Mitglieds wird protokolliert.

 

Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes sind davon überzeugt, dass die Einhaltung der vorstehenden Regeln die aktuelle und zukünftige Verbandsarbeit in keiner Weise beeinträchtigt.